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   BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88   

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BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88 (https://dejure.org/1988,9323)
BAG, Entscheidung vom 25.05.1988 - 4 AZR 38/88 (https://dejure.org/1988,9323)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 38/88 (https://dejure.org/1988,9323)
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  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88
    Dazu ist insbesondere auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der auch deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88
    Auszugehen ist von Ziffer 512.1 MTV-NDR, wonach für die Grundvergütung nach der Vergütungsordnung die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit maßgebend ist (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88
    Eine unbewußte Regelungslücke ist nur dann gegeben, wenn die Tarifvertragsparteien ein vollständiges Gesamtsystem zur Ordnung eines Lebenssachverhaltes schaffen wollten, dabei aber Fallgestaltungen übersehen haben (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT und vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88
    Auszugehen ist von Ziffer 512.1 MTV-NDR, wonach für die Grundvergütung nach der Vergütungsordnung die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit maßgebend ist (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 541/84

    Feiertag am Sonntag - Zeitzuschlag - Dienstplanmäßiger Zeitausgleich

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 38/88
    Eine unbewußte Regelungslücke ist nur dann gegeben, wenn die Tarifvertragsparteien ein vollständiges Gesamtsystem zur Ordnung eines Lebenssachverhaltes schaffen wollten, dabei aber Fallgestaltungen übersehen haben (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT und vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).
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